SZ 197

SchlüsselZahl 197

Mit dieser Schlüsselzahl 197 hat man eine kombinierte Ausbildung aus Schaltgetriebe und Automatikgetriebe verbunden.

Die Anwendung der SZ 197 sieht vor, dass man mindestens 10 Übungsstunden auf einem Wagen mit Schaltgetriebe gefahren ist.

Danach folgt eine 15 minütige Testfahrt, in der festgestellt werden soll, dass man den Umgang mit dem Schaltgetriebe erlernt hat.

Nun wechselt man auf einen Wagen mit einem Automatikgetriebe.

Auf dem Wagen mit Automatikgetriebe fährt man die Ausbildung weiter, bis die Prüfungsreife festgestellt worden ist.

Die praktische Prüfung wird dann mit dem Automatikwagen gefahren.

Eine wesentliche Erleichterung in der praktischen Prüfung stellt das Automatikgetriebe dar, weil das Nachdenken über das Einlegen der notwendigen Gänge für unterschiedliche Fahrmannöver wegfällt.

Mit bestandener praktischen Prüfung darf man entweder Wagen mit Schaltgetriebe oder mit Automatikgetriebe fahren.